Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Firma:

Primex Consulting und Handels GmbH, Saalachstrasse 13, A-5020 Salzburg, Österreich

Tel. 0043 662 872784  e-mail: office@primex.at    Internet:  www.primex.at

Firmensitz: Salzburg, Firmenbuchnummer: FN 59274 v, Firmenbuchgericht Salzburg, Umsatzsteuernummer: ATU33886701

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

II.  Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend und nicht bindend. Ein Vertragsangebot/Bestellung eines Kunden wird erst durch eine  Auftragsbestätigung von uns zu einem Vertragsabschluss. In dieser Auftragsbestätigung sind alle abweichenden, ergänzenden und zusätzlichen Vereinbarungen für den gegenständlichen Vertrag vermerkt und gelten nur für diesen einen Vertrag auf den sich diese Auftragsbestätigung bezieht.Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß zu den Allgemeinen Geschäfts- bedingungen.

III. Preis

Alle von uns genannten Preise sind, soferne nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche, oder innerbetrieblicher Abschlüsse, oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge oder abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung im Angebot oder in der Auftragsbestätigung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skonto- vereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach  unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren oder – soweit es sich nicht um ein Kreditgeschäft mit Verbrauchern handelt – Verzugszinsen in Höhe von  4% über der Sekundärmarktrendite / Bund lt. Statistischem Monatsheft der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen.

  V. Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug/Verpflichtung des Kunden (Pkt. VII/VIII) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei  Zahlungsverzug  des  Kunden  sind  wir  zum  Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Brutto- rechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu  begehren.  Bei Zahlungsverzug des  Kunden sind  wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbundenund  und berechtigt,  noch   ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl,  auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungs- betrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

VI. Mahn- und Inkassospesen

Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 10,00,- pro erfolgter Mahnung, sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 3,60 zu ersetzen. Bei erfolgloser Mahnung  sind wir berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten uns der Kunde bis zu den in der Verordnung des BMwA, BGBl 1996/141 i.d.g.F. genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat.

VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden, üblichen Frachtkosten der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchen- üblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

VIII. Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat, sowie alle Unterlagen, die für die Vertragserfüllung notwendig sind, beigestellt hat. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht oder nicht termingerecht nachkommt, so sind wir berechtigt, einen evtl. bereits festgelegten Liefertermin anzupassen oder gegebenenfalls überhaupt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gilt Punkt V – Vertragsrücktritt. 

Wir sind generell berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu zwei Wochen zu überschreiten.

Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

IX. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

X. Geringfügige Leistungsänderungen

Es gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen z.B. bei Maßen, Farben und Struktur, etc..

XI. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

Bei Verbrauchergeschäften können wir uns bei einer Gattungsschuld von den Ansprüchen des Kunden auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauschen; sofern es sich nicht um eine Gattungsschuld handelt, können wir uns überdies von der Pflicht zur Gewährung einer angemessen Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen.

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so erfüllen wir Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist im Sinne der §§ 377 f HGB die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.

XII. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit und ‚Geringfügiger Leistungsänderung’ Punkt X ausgeschlossen. Dies gilt  nicht für Personenschäden.

Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang.

Die Höhe der Haftung im Falle eines Schadenersatzes / Gewährleistungsanspruches ist begrenzt mit der Höhe des Auftragswertes. Wir gewähren keinen Schadenersatz für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen.

Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungs- anspruches geltend gemacht wird.

Vor Anschluß oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.

XIII. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungs- gesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

XIV. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren  gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware  nicht verfügen, sie insbesonders nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.  

XV. Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

XVI. Zurückbehaltung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

XVII. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

XVIII. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

XIX. Umtausch – Mustersendungen

Der Umtausch von gelieferten Produkten ist ausschließlich nur nach Rücksprache und Abstimmung mit unserem Unternehmen möglich. Es können nur nicht getragene und nicht benutzte Produkte innerhalb von 14 Tagen mit unbeschädigter Verkaufsverpackung umgetauscht oder zurückgegeben werden, sofern es sich um umtauschfähige Produkte handelt. Unser Unternehmen behält sich vor, gewisse Produkte vom Umtausch auszuschließen oder nur gegen eine entsprechende Umtauschgebühr auszutauschen. Vom Umtausch ausgeschlossene Produkte werden nicht automatisch gekennzeichnet und bekanntgegeben, sondern erst auf Nachfrage entweder bei der Bestellung oder im Zuge eines Umtauschwunsches.

Die Rücksendung der umzutauschenden Produkten muss frei Haus an unser Unternehmen mit Angabe der Retouren-Nummer im Adressfeld erfolgen. Unfrei-Lieferungen können nicht angenommen werden. Alle mit dem Umtausch anfallenden Spesen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Mustersendungen werden kosten- und frachtfrei 14 Tage zur Ansicht zur Verfügung gestellt. Diese Muster können jederzeit unter Beilage des Musterlieferscheines frachtfrei an unser Unternehmen retourniert  werden. Es kann auch mit unserem Unternehmen die Abholung der Muster abgestimmt werden. In diesem Fall wird die Ware entweder von uns abgeholt oder wir veranlassen eine entsprechende Abholung.

Gebrauchte/getragene Muster sowie unfreie Rücksendungen können nicht angenommen werden. Evtl. entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen. 

XX. Konditionen für Bestellungen

Bei Lieferungen an Endverbraucher gelten folgende Bedingungen:

a) Die Lieferung erfolgt nur per Nachnahme zuzüglich Nachnahmespesen oder gegen Vorauskasse.

Die Lieferung erfolgt frei Haus zuzüglich Frachtspesen auf der Rechnung. Die frei Haus – Grenzen ohne Frachtspesen werden im Angebot / Auftragsbestätigung geregelt.

b) Zahlungskonditionen gelten  laut Angebot / Auftrags- bestätigung oder Rechnung.

Bei Lieferungen an gewerbliche Unternehmen gelten folgende Bedingungen:

a) Die Lieferung erfolgt frei Haus zuzüglich Frachtspesen auf der Rechnung. Die frei Haus – Grenzen ohne Frachtspesen werden im Angebot / Auftragsbestätigung geregelt.

b) Zahlungskonditionen gelten  laut Angebot / Auftrags- bestätigung oder Rechnung.

Falsche Bestellungen (falscher Name oder Adresse anderer) werden strafrechtlich verfolgt.

XXI. DATENSCHUTZ
Information gem. Art. 13 DSGVO
Im Zuge der Geschäftsabwicklung verarbeiten wir als Verantwortlicher folgende personenbezogene Daten unserer potentiellen und bestehenden Kunden/Lieferanten wozu diese durch das Zustandekommen der Zusammenarbeit das Einverständnis dazu geben:
Liefer- und Rechnungsanschrift, Vor- und Zuname, Email Adresse der Ansprechpersonen, Steuernummer.
Die Daten werden zu folgenden Zwecken verwendet:
Auftragsbearbeitung (Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen, interne Auswertungen und Statistiken, Bestellungen, Mahnwesen…)
Email Kommunikation mit den betroffenen Personen.
Webshop-Zugang:
Wir stützen uns bei der Verarbeitung der Daten auf das sich aus der Zusammenarbeit ergebende berechtigte Interesse.
Die personenbezogenen Daten werden für die Vertragsdauer und die buchhalterischen und unternehmensrechtlichen nötigen Zeiten gespeichert.
Die gespeicherten Daten werden wir soweit erforderlich zum Zweck der Vertragserfüllung an Transportunternehmen, Banken, Rechtsanwälte, Gerichte bzw. zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung an unsere EDV-Dienstleister übermitteln.
Die Übermittlungsempfänger verarbeiten die übermittelten Personenbezogenen Daten jeweils eigenverantwortlich und haben uns die Einhaltung der Vorgaben der DSGVO bestätigt.
Uns gegenüber besteht das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten, sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf die Datenübertragbarkeit.
Eine uns gegenüber erklärte Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten ist für eine Zusammenarbeit mit unserem Unternehmen erforderlich. Ohne Bereitstellung dieser Daten ist ein Vertragsabschluss nicht möglich.
Der Datenschutzbeauftragte wird Ihnen auf Anfrage bei unserem Unternehmen namhaft gemacht.

Stand: Jänner 2019